Diese speziellen Versicherungen schützen Leitungs- und Aufsichtsorganmitglieder wie beispielsweise Vorstände und Aufsichtsräte, Geschäftsführer oder sonstige Personen in leitenden Funktionen.
Damit trägt der Versicherungsschutz einer D&O mit dazu bei, dass Firmen im Fall der Fälle ihren unternehmerischen Handlungsspielraum behalten. Von der Funktionsweise her ist die D&O eine Haftpflichtversicherung. Ihr Versicherungsschutz greift immer dann, wenn sich die versicherte Person aufgrund einer Pflichtverletzung im Amt Schadensersatzansprüchen gegenüber sieht. Die D&O übernimmt dann, wie eine „normale“ Haftpflichtversicherung auch, die Rolle einer passiven Rechtsschutzversicherung. Das bedeutet, dass der Versicherer zunächst die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüft und ungerechtfertigte abwehrt.
Aber nicht jeder denkbare Schaden ist versichert bzw. versicherbar. Dazu gehören natürlich vor allem Schäden, die vorsätzlich oder wissentlich herbeigeführt werden. Der Abschluss einer D&O-Versicherung erfolgt meist durch das Unternehmen. Die Beitragshöhe wird maßgeblich von der individuell ermittelten Versicherungssumme, der Unternehmensgröße und der jeweiligen Branche bestimmt.