Als Arbeitnehmer gilt, dass die betriebliche Altersversorgung auch im Rahmen einerEntgeltumwandlung aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit (§ 3.63 EStG) in der Ansparphase zu einer der effizientesten Vorsorgemaßnahmen  gehört. Zudem haben Sie als Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung, mittels des Teils der arbeitnehmerfinanzierten Gehaltsumwandung, der so genannten Entgeltumwandlung (§1a BetrAVG). Welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen und welcher Weg für Sie am günstigsten ist, können wir Ihnen mitteilen.

Bei Fragen zur betrieblichen Altersversorgung können Sie uns gerne anrufen oder direkt einen Beratungstermin vereinbaren.