Bedingung für diese steuerliche Förderung ist, dass die Ansprüche innerhalb eines Basisrentenvertrags nicht

  • vererblich,
  • beleihbar,
  • veräußerbar,
  • übertragbar
  • oder kapitalisierbar sind.

Auch dürfen Auszahlungen frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen.

Insolvenzschutz: Trotz dieser relativ engen Grenzen, ist die Basisrente eine sinnvolle und gerade für die Selbständigen eine lohnende Alternative, da das Guthaben in der Ansparphase vor dem Zugriff Dritter geschützt ist. Weder Insolvenzverwalter noch Gerichtsvollzieher können verlangen, dass Ihre Altersvorsorge aufgelöst wird.

Fazit: Die Basisrente stellt für Sie trotz der Verfügungsbeschränkungen eine Möglichkeit dar, die Steuerlast in der Erwerbsphase zu senken und gleichzeitig eine auskömmliche Altersvorsorge aufzubauen – auch wenn die steuerlichen Höchstgrenzen anderer Altersvorsorgeprodukte bereits ausgeschöpft sind.

Bei Fragen zur Basisrente können Sie uns gerne anrufen oder direkt einen Beratungstermin vereinbaren.