Krankenversicherung – Gelber Schein ist Auslaufmodell

19.05.2023

Wer länger als drei Kalendertage durch Krankheit nicht in der Lage ist zu arbeiten, ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Seit Anfang des Jahres gibt es hier eine Änderung.

Bisher hat der Arzt für die Krankmeldung den sogenannten „gelben Schein“ in Papierform ausgestellt. Ab 1. Januar 2023 wird dieses Verfahren für alle gesetzlich Krankenversicherten durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt. Ärzte übermitteln die Daten digital an die Krankenkasse. Für die Patienten entfällt die Weiterleitung der Krankmeldung an die Krankenkasse und den Arbeitgeber. Dieser kann Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen.

Trotzdem krankmelden
Arbeitnehmer müssen sich aber weiterhin zu Beginn ihrer Krankheit unverzüglich krankmelden. Sie selbst erhalten trotzdem eine Bescheinigung in Papierform. Diese unbedingt aufbewahren: Funktioniert das elektronische Meldeverfahren nicht, ist das Papierdokument der einzige offizielle Beleg für die Krankschreibung. Außerdem wichtig zu wissen: Das eAU-Verfahren gilt nicht für privat Krankenversicherte. Auch Privatärzte, Ärzte im Ausland, Rehabilitationseinrichtungen sowie Physio- und Psychotherapeuten stellen keine eAU aus.

Übergangsfrist ist zu Ende
Übrigens: Das elektronische Meldeverfahren gibt es bereits seit 1. Januar 2022. Aufgrund der coronabedingten Überlastung der Arztpraxen sowie der häufig noch nicht vorhandenen technischen Ausstattung wurde der Start jedoch mehrmals verschoben. Seit dem Jahreswechsel ist die Übergangsfrist nun endgültig vorbei.

Quelle: ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

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