Mietwagen im Ausland
Viele Urlauber wollen auf Flexibilität, Unabhängigkeit, kurz: auf Ihre Beweglichkeit vor Ort nicht verzichten. Kurzerhand kann ein Mietwagen zugebucht werden – bereits schon aus der Heimat oder kurzfristig vor Ort. In diesem Zusammenhang taucht regelmäßig der etwas irreführende Begriff „Mallorca-Police“ auf. Irreführend deshalb, weil sich ihr sinnvoller Versicherungsschutz gerade nicht auf die bei Urlaubern beliebte Mittelmeerinsel beschränkt. Grundsätzlich handelt es sich bei der Police um eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Mietwagen im europäischen Ausland. Sie ist insbesondere in Ländern sinnvoll, in denen – im Vergleich zu Deutschland – in der Kfz-Haftpflichtversicherung deutlich geringere Mindestversicherungssummen gelten. In schlimmen Fällen kann die Versicherungssumme des Mietwagens zu gering sein, um den eingetretenen Schaden zu begleichen – und der Fahrzeug-Mieter müsste für die nicht gedeckten Kosten geradestehen. Wenn im Rahmen der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung eine Mallorca-Police vereinbart ist, springt diese genau jetzt ein und entschädigt die noch offene Summe. Auf Mallorca und im übrigen (geografischen) Europa, d.h., in der Regel auch in den europäischen Teilen Russlands und der Türkei. Wenn es über diese Grenzen hinaus verschlägt, benötigt eine gesonderte Police, die z.B. als „Traveller-Police“ oder „Mobil-Schutzbrief“ usw. angeboten werden. Ein kundiger Versicherungsmakler hilft bei der Auswahl des richtigen Schutzes.