Seit dem 1. März dürfen Mofas, Mopeds und E-Scooter nur noch mit schwarzem Versicherungs-Kennzeichen unterwegs sein. Wer mit grünem Schild weiterfährt ist nicht versichert und macht sich strafbar. Das teilt der Gesamtverband …
… der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Wer benötigt ein solches Kennzeichen?
Klassische Versicherungskennzeichen der Größe 13×10,1 cm:
Mofas und Mopeds, die nicht schneller als 45 km/h fahren, Pedelecs, die über 45 km/h fahren können, Quads und Trikes, die bis 45 km/h fahren können, E-Roller, die bis 45 km/h schnell sind, motorisierte Krankenfahrstühle, Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion, die bis 60 km/h fahren können.
Versicherungsplakette mit den Maßen 6,7×5,5:
E-Scooter und Segways, die eine Betriebserlaubnis laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung haben.
Der GDV zählte im Jahr 2021 rund 2,4 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, fast 16 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit ihnen wurden – wie im Jahr zuvor – knapp 18.000 Haftpflichtschäden verursacht, die Gesamtkosten in Höhe von rund 68 Millionen Euro zur Folge hatten. Für einen Schaden zahlten die Versicherer im Schnitt mehr als 3.800 Euro.
Quelle: GDV