Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat für jährlich rund 1,4 Millionen Rechtsschutzfälle die Kostenentwicklung untersucht.
Die Analyse ergab, dass sich die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte im Zeitraum von 2012 bis 2016 um 19 Prozent erhöht haben. Es wird also stetig teurer, einen Rechtsanspruch durchzusetzen. Erste Wahl, sich dieses Kostenrisikos zu entledigen, ist eine Rechtsschutzversicherung. Und das Risiko kann erheblich sein, denn die unterlegene Partei muss meist sowohl die Gerichtskosten als auch die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt tragen.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen für mehr als die Hälfte aller Haushalte in Deutschland das Kostenrisiko möglicher Rechtsstreitigkeiten. Im Jahr 2017 wendeten die Rechtsschutzversicherer für 4,1 Millionen Streitfälle rund 2,7 Milliarden Euro auf. Etwa 85 Prozent der Zahlungen waren Anwaltshonorare.
Eine oft kostenfreie Möglichkeit, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen, ist die Einschaltung eines Schlichters. Schlichter, häufig auch als Ombudsmann bezeichnet, werden von Vereinen oder Verbänden ins Leben gerufen. Beispielsweise kennen die Versicherungswirtschaft, die Kreditinstitute oder Ärzteverbände solche Institutionen. Ein Schlichtungsverfahren lässt die Möglichkeit der Klärung des Sachverhalts auf dem Rechtsweg offen.
Quelle: Medieninformation des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vom 19. Februar 2019.