Seit Ende Mai dieses Jahres gelten neue Regeln im Onlinehandel, wie sie die EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucher-Schutzvorschriften vorsieht. Onlinehändler, aber auch Marktplätze wie Amazon, e-Bay und Co. müssen ihre Angebote dann transparenter gestalten …
… und dabei bestimmte Informationspflichten erfüllen. Es geht darum klarzustellen, welche Methoden angewandt werden, die die Entscheidung des Kunden beeinflussen können. Dazu zählen Fragen wie: Welche Faktoren spielen für das Ranking der Angebote eine Rolle? Welche Anbieter werden bei Vergleichen berücksichtigt? Verkaufen Warenanbieter gewerblich oder privat? Bestehen geschäftliche Abhängigkeiten zwischen Anbieter und Marktplatz? Die zusätzlich geforderten Informationen sollen Onlineshoppern eine höhere Transparenz beim Kauf von Waren und Dienstleistungen bieten und sie damit bei der Kaufentscheidung unterstützen. So müssen Käufer beispielsweise erkennen können, wie die Reihenfolge der angezeigten Suchergebnisse zustande gekommen ist und welche Kriterien bei dem Ranking eine Rolle gespielt haben. Das soll verhindern, dass Kunden ihre Kaufentscheidung aufgrund eines Rankings treffen, welches durch versteckte Werbung oder Zahlungen beeinflusst ist. Online-Markplätze müssen außerdem darauf hinweisen, ob mit einem Anbieter eine wirtschaftliche Verbindung besteht, ob es sich um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt und ob der Anbieter das Produkt selbst vertreibt. Denn dies hat Einfluss darauf, welche Rechte Verbraucher zum Beispiel bei Mängeln oder bei einem Widerruf haben und an wen sie sich dafür wenden müssen. Auch Vergleichsportale wie check24, Verivox, versicherungsvergleiche.de und finanzscout24 – um nur einige aus dem Bereich Versicherungen zu nennen – müssen Nutzer künftig darüber informieren, welche Anbieter bei der Erstellung des Vergleichs einbezogen wurden. Fragen Sie im Zweifel lieber Ihren Makler, wenn Sie geeigneten Versicherungsschutz suchen.
Quelle: Ergo Rechtsschutz Leistungs-GmbH