Wenn der Autoschlüssel funkt…
Kein Sicherheitssystem ist so gut, als dass es nicht geknackt werden könnte. Diese Erfahrung machen Autohersteller oft schon kurz nachdem sie ein neues Modell, natürlich mit „aktueller“ Sicherheitstechnik ausgerüstet, auf den Markt gebracht haben. Sowohl seriöse IT-Fachleute als auch Kriminelle forschen nach Sicherheitslücken – und werden meist rasch fündig.
Auf den Versicherungsschutz haben diese Zusammenhänge keine direkten Auswirkungen. Der Schaden, der durch den Diebstahl eines Fahrzeugs oder einzelner Teile (z. B. Navi, Airbag, Kindersitz) entsteht, wird durch die Kfz-Teilkaskoversicherung finanziell ausgeglichen. Nicht versichert sind Wertgegenstände, die nicht fest im Fahrzeug eingebaut sind: Externe Navis, Handys oder Notebooks beispielsweise. Die Ursache für den Diebstahl ist bei der Schadenregulierung ohne Bedeutung, zumindest solange nicht grobe Fahrlässigkeit mit im Spiel ist.
Checkliste: Was braucht die Kfz-Versicherung, wenn das Auto geklaut wurde?
- Nachweis der Anzeige bei der Polizei
- Alle Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere
- Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle
- Schriftliche Schadenanzeige des Kunden
- Angaben zum Wert des Fahrzeugs
Lässt sich der Wagen komfortabel per Funkfernbedienung verschließen, sollte darauf geachtet werden, dass das Fahrzeug das Verriegeln durch ein optisches und/oder akustisches Signal quittiert. Denn reagiert der Wagen nicht, kann das ein Hinweis darauf sein, dass Diebe das Funksignal mithilfe von Funkblockern gestört haben und das Auto unverschlossen bleibt. Und sobald feststeht, dass ein (Funk)Autoschlüssel verschwunden ist, sollte der Fahrer umgehend eine Fachwerkstatt aufsuchen, um den verlorenen oder gestohlenen Funkschlüssel sperren zu lassen.
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)