Wer kostenlose Beratungshilfe bei einem Rechtsstreit in Anspruch nehmen möchte, muss beim zuständigen Amtsgericht nachweisen, dass er die Kosten für eine Rechtsberatung nicht selbst aufbringen kann. Bei dem Termin prüft ein Rechtspfleger …
… Vermögen und Einkommen des Interessenten anhand von finanziellen Unterlagen wie Kontoauszüge oder Jobcenter-Bescheide. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhält der Berechtigte einen Beratungsschein, mit dem er zu einem Anwalt seiner Wahl gehen kann. Übrigens: In Deutschland sind alle Anwälte gesetzlich dazu verpflichtet, Beratungshilfe zu leisten. Betroffene müssen in der Regel beim Anwalt eine kleine Gebühr in Höhe von 15 Euro zahlen. Auch ein Nachreichen des Beratungsscheins ist möglich. Hierfür haben Antragssteller bis zu vier Wochen nach dem Beginn der Beratung Zeit.
Verfahren muss Aussicht auf Erfolg haben
Lässt sich der Konflikt nicht außergerichtlich lösen, haben Betroffene die Möglichkeit, eine sogenannte Prozesskostenhilfe zu beantragen. Mit dieser lassen sich die Gerichts- und die eigenen Anwaltskosten decken. Sie steht für Verfahren im Zivilrecht sowie für Prozesse vor den Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten zur Verfügung. Eine wichtige Voraussetzung ist immer, dass das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Auch die Verbraucherzentralen können eine erste Anlaufstelle bei rechtlichen Problemen sein. In Hamburg beispielsweise kostet eine telefonische Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale 2 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz.
Quelle: ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH