Nässe, Glätte, Nebel, schlechte Straßenbeleuchtungen, verschmutzte Scheinwerfer und Laub auf der Fahrbahn: Verkehrsteilnehmer sind in den dunklen Monaten praktisch immer höheren Unfallrisiken ausgesetzt.
Lässt sich bei guter Sicht, trockener und griffiger Fahrbahn im Sommer unter nahezu optimalen Bedingungen für Reaktionsvermögen und Bremsweg das Schlimmste oft noch verhindern oder zumindest minimieren, so stehen die Chancen in Herbst und Winter dafür häufig schlechter. Und manchmal ergeben sich regelrechte Kettenreaktionen: Statt eines „einfachen“ Auffahrunfalls, kommt es zu einem so genannten Massenunfall.
Wie definiert sich hier „Masse“? Kennzeichnend für den Massenunfall ist, dass der konkrete Unfallhergang praktisch nicht mehr ermittelt werden kann. Und damit auch nicht die ansonsten immer im Zentrum der Ermittlungen stehende Schuldfrage, an deren Klärung natürlich auch die Versicherer sehr interessiert sind. Um auch bei Massenunfällen mit entsprechend ungeklärter Schuldfrage ihre Kunden nicht im Regen stehen zu lassen, wenden Kfz-Versicherer ein vereinfachtes Abwicklungsverfahren an. Fahrer beteiligter Fahrzeuge können sich nach der Massenkarambolage direkt an ihren Kfz-Haftpflichtversicherer wenden. Dieser übernimmt die Personen- und Sachschäden des Fahrers und der Insassen sowie die Schäden am Auto zu 100 Prozent – auch wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat.
Drei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit das vereinfachte Schadenregulierungsverfahren angewendet werden kann:
Die Polizei stellt keinen Unfallverursacher fest, mindestens 40 Fahrzeuge sind beteiligt und es besteht ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang des Unfallgeschehens. Ist der Unfallhergang sehr unübersichtlich und der Schaden groß, ist die zweite Bedingung bereits ab 20 beteiligten Fahrzeugen erfüllt.
Massenunfälle kann es natürlich zu jeder Jahreszeit geben. Neben der Witterung zählen übermüdete Fahrer, schlechte Ladungssicherung, Wildwechsel, Gegenstände auf der Fahrbahn zu den Ursachen.