2017 kam es zu rund 275.000 Wildunfällen, zumindest wurden so viele den deutschen Autoversicherern gemeldet. Das sind rund 11.000 Unfälle mehr als 2016 – und ist zugleich ein wenig erfreulicher Rekord, den die Wildunfall-Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ausweist. Rechnerisch ergeben sich daraus pro Tag rund 750 Kollisionen zwischen Tier und Auto – Trend zunehmend.
Dringende Empfehlung für Autofahrer: Wildwechsel-Schilder unbedingt beachten und Fahrweise anpassen. Letzteres bedeutet vor allem, die Geschwindigkeit gerade in der Nähe von Feldern, Wiesen und Wäldern deutlich zu verringern.
Ein Wildunfall kostet die Versicherer durchschnittlich rund 2.700 Euro. Insgesamt ergeben sich Kosten von rund 744 Millionen Euro, ein Plus von 9 Prozent oder rund 62 Millionen Euro im Vorjahresvergleich.
Für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild wie Rehe oder Wildschweine verursacht werden, kommt die Teilkaskoversicherung auf. Einige Versicherer haben ihren Schutz zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.
Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall:
- Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen und die Polizei benachrichtigen.
- Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
- Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
- Eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
- Den Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.
Falls möglich, Wildspuren direkt am Unfallort selbst sichern. Etwa Fellreste bzw. Haar vom Fahrzeug mit transparenter Klebefolie fixieren – insbesondere Regen kann schnell zum Verlust solcher Spuren führen. Wer sie sichert, hat es leichter mit der Abrechnung beim Versicherer.