2023 wollen drei Viertel der Beschäftigten, die das Arbeiten zu Hause in Corona-Zeiten kennengelernt haben, Befragungen zufolge auch weiterhin wenigstens teilweise im Homeoffice tätig sein. Nur noch 15 Prozent sagen, dass ihren Vorgesetzten Anwesenheit sehr wichtig sei.
Auch im Homeoffice gilt: Die Grundsätze des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – und die Verantwortung des Arbeitgebers – sind im Homeoffice nicht aufgehoben. In Betriebs- und Dienstvereinbarungen müssen die grundlegenden Regeln festgeschrieben werden. Vor allem geht es darum, dass sich Arbeiten im Homeoffice nicht nachteilig auf die Karrierechancen der Betreffenden auswirken darf. Der Informationsfluss von und zum Heimarbeiter muss gewährleistet sein. Es kann vereinbart werden, regelmäßige Präsenztermine im Unternehmen zu planen, damit der Zusammenhalt des Teams gefestigt wird. Generell bedeutet Homeoffice für den Unternehmer, dass etliche Arbeitsplätze wegfallen, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führen kann. Ein fester Arbeitsplatz im Unternehmen steht Heimarbeitern daher meist nicht mehr zur Verfügung. Wünschenswert sind Schulungen für Homeoffice-Tätige, die die Einarbeitung und das Training mit der Hard- und Software, die Arbeitssicherheit, den Datenschutz sowie
die Sicherheit des Systems beinhalten. Tatsächlich birgt die Arbeit zu Hause auch Gefahren, etwa durch psychische Überlastung, Vereinsamung oder Karrierenachteile. Diese Risiken können nur durch klare betriebliche Regeln und die notwendigen Rahmenbedingungen gemindert werden.
Quelle: Hans Böckler Stiftung