Weiße Weihnachten wünschen sich viele, in den meisten Regionen Deutschlands bleiben die Feiertage jedoch immer häufiger grün. Vielerorts gibt sich die weiße Pracht aber doch noch im Januar die Ehre – und dann nicht zu knapp.
Zwar rieselt er leise, aber wenn sich die Flocken hoch stapeln und reichlich Wasser enthalten, kann dies Haus- und Hallendächer an ihre statische Belastungsgrenze bringen – und darüber hinaus. Typischerweise sind Gebäude mit Flachdach oder Dächer mit nur geringer Neigung eher gefährdet. Grob gesagt gelten Dächer erst mit einer Neigung ab 30 Prozent als „immun“ gegen Schäden durch zu hohe Schneelast. Der Schnee kann sich dann nicht halten, rutscht einfach herunter und wird als Dachlawine eventuell zur Gefahr für Passanten oder vor dem Gebäude geparkte Autos.
Welche Versicherungen bieten Schutz?
Vor Schäden am Dach durch Schneedruck können sich Eigentümer mit einer Elementarschaden-Versicherung schützen. Diese Versicherung gibt es als Zusatz zur Gebäudeversicherung.
Personenschäden durch Dachlawinen lässt sich mit der Anbringung von Schneefanggittern vorbeugen. Falls dennoch etwas passiert: Eigenheimbesitzern bietet ihre Private Haftpflichtversicherung Schutz, Vermieter benötigen eine spezielle Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Stürzt die Dachlawine auf parkende Fahrzeuge, sind diejenigen Halter versichert, die über eine Voll- oder Teilkaskoversicherung verfügen. Die Leistung aus der Teilkasko beschränkt sich dabei in der Regel auf den finanziellen Ausgleich der Kosten für den Austausch beschädigter Scheiben. Zwar steht der Hausbesitzer grundsätzlich auch bei solchen Ereignissen voll in der Haftung, meist fällt es Betroffenen jedoch schwer, nachzuweisen, dass er der so genannten Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Dies gilt erst recht, wenn der Eigentümer Schutzvorkehrungen, wie z. B. Fanggitter, montieren ließ.
Besondere Aufmerksamkeit haben Photovoltaikanlagen bei starkem Schneefall verdient, damit Defekte an der teuren Technik erst gar nicht auftreten können. Ganz klar: Der Eigensicherung sollte bei unvermeidlichen Ausflügen auf das Dach zwecks Befreiung der Solarmodule vom Schnee höchste Priorität eingeräumt werden. Die ungefährlichste Lösung ist, diese Aufgabe an einen Fachbetrieb zu vergeben. Unabhängig davon: Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen lässt sich mit einer Elementarschaden-Versicherung realisieren.
Gerade Flachdächer, sei es von Wohnhäusern, Werkstätten oder Sporthallen sollten in regelmäßigen Abständen – am besten rechtzeitig vor der kalten Jahreszeit – Kontrollen unterzogen werden. Poröse, gerissene oder geschrumpfte Abdichtungen oder Verkleidungen sowie das in der Folge eindringende Wasser können über die Zeit schon zu Schäden geführt haben, die möglicherweise auch auf die Statik der Dachkonstruktion Auswirkungen haben. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf nicht mehr ganz taufrischen Flachdach-Konstruktionen liegen.